Kleine Anfrage - 12. Januar 2021 - 19/27058

Ratschläge zum Umgang mit ‚Hate Speech‘ auf dem offiziellen Twitter-Account des

Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“

– Bundestagsdrucksache 19/27058

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie lautet nach dem Dafürhalten der Bundesregierung die genaue Definiti- on für den Begriff der sogenannten Hate Speech?

  2. Nach welchen Kriterien wurde Malcolm Ohanwe für den oben genannten Videobeitrag ausgewählt, um Ratschläge für den Umgang mit „Hate Speech“ zu erteilen?

  3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Erstellung des oben genannten Videobeitrags mit Malcolm Ohanwe. und auf welchen Betrag belief sich die Gage von Malcolm Ohanwe für diesen Beitrag?

  4. Übte Malcolm Ohanwe neben dem Auftritt in dem oben genannten Video- beitrag noch weitere Tätigkeiten für die Bundesregierung aus, bzw. sind in Zukunft noch weitere Kooperationen geplant?

    Falls ja, um welche Tätigkeiten handelt bzw. handelte es sich hierbei im Einzelnen, wie hoch waren jeweils die Gesamtausgaben, und auf welchen Betrag belief sich jeweils die Gage von Malcolm Ohanwe (bitte Haushalts- titel benennen)?

  5. Bewertet die Bundesregierung den oben genannten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, in welchem er einem anderen Twitter-Nutzer entgegnet, er empfinde Lynchmorde an weißen Frauen und Kindern als sehr sehens- wert, als „Hate Speech“ (die Antwort bitte begründen)?

  6. Bewertet die Bundesregierung den oben genannten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, in welchem er den Twitter-Beitrag eines anderen Nutz- ers, welcher Bilder von dem Diktator Idi Amin sowie von hellhäutigen Per- sonen in entwürdigenden Posen enthielt, sowie den dazugehörenden Kom- mentar von Malcolm Ohanwe: „Mein feuchter Traum“, als „Hate Speech“ (die Antwort bitte begründen)?

  7. Hat die Bundesregierung vor der Erstellung des oben genannten Videobei- trags überprüft, welchen Inhalt die Äußerungen haben, die Malcolm Ohan- we in den sozialen Medien veröffentlicht hat?

    1. a)  Fallsja,<wbr />auswelchemGrundwurdederobengen<wbr />annteVideobeitragvon dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz trotzdem produziert?

    2. b)  Falls nein, aus welchem Grund ist eine vorherige Überprüfung unterblie- ben?

  8. Existieren noch weitere Videobeiträge, die von einem Bundeministerium zum Thema „Hate Speech“ produziert wurden, oder wird nach aktuellem Kenntnisstand von einem Bundeministerium beabsichtigt, noch weitere Videobeiträge dieser Art zukünftig zu produzieren? Falls ja, von welchem Bundesministerium wurden diese Videobeiträge pro- duziert bzw. sollen diese Beiträge produziert werden, welche Personen wirkten bzw. werden daran mitwirken, und nach welchen Kriterien wurden bzw. werden diese Personen ausgesucht?

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