Kleine Anfrage - 12. Oktober 2020 - 19/22380

Meinungsumfragen der Bundesregierung (19/23341)

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie genau erfolgt die Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung zur Durchführung von Meinungsumfragen, nach welchen Kriterien genau be- stimmt es sich, welches Meinungsforschungsinstitut mit der Durchführung der Meinungsumfrage beauftragt wird, und werden alle Aufträge öffentlich ausgeschrieben?
    Wieso, falls die letzte Teilfrage verneint wird, werden nicht alle Aufträge öffentlich ausgeschrieben?
  2. Wie viele, und welche Meinungsforschungsinstitute wurden seit dem Jahr 2000 vom Bundeskanzleramt, von den Bundesministerien, dem Bundes- presseamt und anderen Bundesbehörden mit der Durchführung einer Mei- nungsumfrage beauftragt, wie hoch waren die Geldbeträge, die an jeweils welches Institut für die Durchführung der Meinungsumfrage gezahlt wur- den (bitte nach Jahresscheiben bzw., falls aus datenschutzrechtlichen Grün- den nicht angegeben werden kann, welcher Betrag an welches Institut ge- zahlt wurde, bitte anonymisiert – z. B. „Institut X“ – angeben, welches Meinungsforschungsinstitut welchen Geldbetrag erhalten hat aufschlüsseln)
  3. Wie viele Meinungsumfragen wurden seit dem 1. Januar 2019 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundeskanzleramt, von den Bundesministe- rien, dem Bundespresseamt und anderen Bundesbehörden in Auftrag ge- geben (bitte nach Auftraggeber, Datum des Auftrags, Befragungszeitraum, Titel der Meinungsumfrage, dem durchführenden Institut und den Kosten der Meinungsumfrage aufschlüsseln)?
  4. Wie viele Meinungsumfragen werden nach Einschätzung der Bundesregie- rung in dem Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021 vom Bundeskanzleramt, von den Bundesministerien, dem Bundespresseamt und anderen Bundesbehörden voraussichtlich noch in Auftrag gegeben, und wie hoch werden voraussichtlich die Kosten hierfür sein?

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