Kleine Anfrage - 13. September 2021 - 19/32174

Haftungsverzicht gegenüber Flüchtlingsbürgen - Stand 30.06.2021

Wir fragen die Bundesregierung:
Frage Nr. 1:
Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2021 nach Deutschland eingereist, nachdem sie eine Aufenthaltsgewährung gemäß § 23 AufenthG erhalten haben, die unter der Maßgabe er folgte, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben wird (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Frage Nr. 2:
Wie viele Personen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2021 gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Frage Nr. 3:
Wie vielen von den unter Frage 2 abgefragten Verpflichtungsgebern wurden zur Erstattung der Kosten tatsächlich herangezogen, wie viele von ihnen haben die gegen sie gerichtete Forderung tatsächlich erfüllt und bei wie vielen von ihnen wurde die gegen sie gerichtete Forderung erlassen (bitte jeweils nach Bundesländern und Jahres scheiben aufschlüsseln)?

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