Wir fragen die Bundesregierung:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben stehen, die der
a) rechtsextremistischen Szene,
b) linksextremistischen Szene oder
c) islamistischen Szene
zugeordnet werden und von diesen politisch ziel- und zweckgerichtet sowie wiederkehrend genutzt werden? (Wenn ja, bitte getrennt nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, aktueller Nutzung, Eigentümer und Betreiber aufschlüsseln.)Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Frage 1 erfragten Immobilien im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 29. Juli 2024 in den einzelnen Bundesländern entwickelt? (Bitte getrennt nach Jahresscheiben und dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln.)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben genutzt werden, die der
a) rechtsextremistischen Szene,
b) linksextremistischen Szene oder
c) islamistischen Szene
zugeordnet werden und von diesen politisch ziel- und zweckgerichtet sowie wiederkehrend genutzt werden? (Wenn ja, bitte getrennt nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung, Partei, Verein, Organisation bzw. Einzelperson aufschlüsseln.)Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Frage 3 erfragten Immobilien im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 29. Juli 2024 in den einzelnen Bundesländern entwickelt? (Bitte getrennt nach Jahresscheiben und dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln.)
In welchen der in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 29. Juli 2024 Hausdurchsuchungen durchgeführt? (Bitte getrennt nach Datum und Ort der Durchsuchung, Ermittlungsanlass, Ergebnis der Hausdurchsuchung und Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten.)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Finanzierung der in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien, und wenn ja, welche sind dies?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob diese in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien von der öffentlichen Hand bzw. von Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen verkauft, vermietet oder überlassen wurden? (Wenn ja, bitte angeben, welche Einrichtung oder welcher Teil der öffentlichen Hand die Immobilie verkauft, vermietet oder überlassen hat.)
Zu welchen der in Frage 7 erfragten Immobilien erfolgte seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) oder des Bundeskriminalamtes im Vorfeld des Kaufs, der Vermietung oder der Überlassung eine Information gegenüber den Stellen bzw. den Einrichtungen der öffentlichen Hand über den Hintergrund und die Absicht der Käufer bzw. des Käufers, der Mieter oder des Mieters?
Liegen der Bundesregierung zu den in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien Informationen vor, ob es im Rahmen von Förderprogrammen beim Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW-Kredit, EU-Drittmittel etc.) gab? (Wenn ja, bitte nach Datum und Art der Zuwendung bzw. Vergünstigung auflisten.)