Kleine Anfrage - 14. April 2022 - 20/1295

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG verloren, und in die Streit­ kräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländi­ schen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  2. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, weil er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  3. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 2 StAG aufgrund eines zwischenstaat­ lichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleich­ baren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG verloren, sich an Kampfhand­ lungen welcher terroristischer Vereinigung im welchen Land beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er zudem neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  5. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er sonst staatenlos geworden wäre, und an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  6. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) mit Bundesmitteln – Stand 31. Mai 2026

Drs. 21/7269

Weiterlesen

Bundesautobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung

Weiterlesen

Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Stand: 30. Juni 2026

Drs. 21/7270

Weiterlesen

Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter

Weiterlesen

Unerlaubte Einreisen

Weiterlesen

Toilettenanlagen an Bundesautobahnen

Weiterlesen

Keine Auskunft zu Familiennachzug

Weiterlesen

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Weiterlesen

Einleitung, Ausgang und gerichtliche Überprüfung von Disziplinarverfahren in Bundesbehörden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember...

Weiterlesen

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

Weiterlesen