Kleine Anfrage - 14. April 2022 - 20/1295

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG verloren, und in die Streit­ kräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländi­ schen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  2. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, weil er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  3. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 2 StAG aufgrund eines zwischenstaat­ lichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleich­ baren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG verloren, sich an Kampfhand­ lungen welcher terroristischer Vereinigung im welchen Land beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er zudem neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  5. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er sonst staatenlos geworden wäre, und an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  6. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Keine Kosten aufgrund Fährnutzung Habeck

Weiterlesen

Gesamtkosten fotografische Begleitung der Mitglieder und Mitarbeitenden der BuReg bei COP28

Weiterlesen

Anzahl Hin- und Rückflüge Mitglieder BuReg zur COP28 und CO2-Ausstoß

Weiterlesen

Bomben- und BC-Waffenfunde mit politisch motiviertem Hintergrund –

Stand: 31. Oktober 2023

Weiterlesen

Leistungen aus dem Bereich Frisur/Visagist für BMin Baerbock

Weiterlesen

BT-Drs. Nr. 20/9504

Erneute Nachfrage zu Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen

BT-Drs. Nr. 20/9264

Weiterlesen

„Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes - Stand: 30. Juni 2023“

BT-Drs. Nr. 20/9301

Weiterlesen

Entwicklungshilfe 2023

 

 

 

Weiterlesen

Staatenlose in Deutschland

Weiterlesen