Kleine Anfrage - 14. April 2022 - 20/1295

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG verloren, und in die Streit­ kräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländi­ schen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  2. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, weil er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  3. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 2 StAG aufgrund eines zwischenstaat­ lichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleich­ baren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG verloren, sich an Kampfhand­ lungen welcher terroristischer Vereinigung im welchen Land beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er zudem neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  5. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er sonst staatenlos geworden wäre, und an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  6. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31. März 2022

Drucksache 20/2016

Weiterlesen

Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung in ihren Liegenschaften

Drucksache 20/1755

Weiterlesen

Covid19 Todesfälle

Weiterlesen

Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2021

Drs. 20/1834

Weiterlesen

Übergangsgeld für Bundesminister

Weiterlesen

Nationaler Normenkontrollrat

Drs. 20/1949

Weiterlesen

Gruppenvergewaltigungen 2021/2022

Weiterlesen

Kosten Neubau Kanzleramt heute

Weiterlesen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2021

20/1690

Weiterlesen

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Weiterlesen