Kleine Anfrage - 14. April 2022 - 20/1295

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG verloren, und in die Streit­ kräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländi­ schen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  2. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, weil er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  3. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 2 StAG aufgrund eines zwischenstaat­ lichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt gewesen ist, und in die Streitkräfte oder einen vergleich­ baren bewaffneten Verband welchen ausländischen Staates ist er eingetreten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG verloren, sich an Kampfhand­ lungen welcher terroristischer Vereinigung im welchen Land beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er zudem neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  5. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er sonst staatenlos geworden wäre, und an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  6. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Deutscher seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehö­ rigkeit gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG nur deswegen nicht verloren, da er gemäß § 28 Absatz 2 Nummer 1 StAG noch minderjährig gewesen ist, an Kampfhandlungen welcher terroristischen Vereinigung im welchen Land hat er sich beteiligt, und über welche Staatsangehörigkeit verfügte er neben der deutschen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

Weiterlesen

Kartellrechtliche Beurteilung der Bundesregierung hinsichtlich des Marktzugangs bei monopolistischen Internetunternehmen

Weiterlesen

Ausgaben der Bundesregierung für Werbekampagnen in Druckerzeugnissen

Weiterlesen

Einreise von Flüchtlingen/Asylbewerbern nach Deutschland durch Flugtransporte der Bundesregierung

Weiterlesen

Rechtliche Konsequenzen des Ausstiegs der Bundesbank aus dem Anleihekaufprogramm der EZB

Weiterlesen

Haushaltsausgaben für den sogenannten "Kampf gegen rechts"

Weiterlesen