Kleine Anfrage - 14. November 2022 - 20/4511

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland, Stand 30. September 2022

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 30. September 2022 zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und zur Unterstützung der gegen den Isla­ mischen Staat (IS) kämpfenden Vereinigungen, Organisationen und Zusam­ menschlüsse ausgereist sind (bitte die Gesamtzahl der Personen mitsamt ih­ rer Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolg­ten Ausreise; die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben; das Zielland bzw. Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmit­ gliedschaft im bzw. die Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?

  2. Wie viele der Personen in Frage 1 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

  3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen in Frage 1 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?

  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die ukraini­ sche Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit Russland zu un­ terstützen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

  5. Wie viele der Personen in Frage 4 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

  1. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen in Frage 4 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?

  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die russische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit der Ukraine zu unter­ stützen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

  3. Wie viele der Personen in Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

  4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen in Frage 7 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet?

    Wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von wel­ chen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?

Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

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