Kleine Anfrage - 15. August 2025 - 21/1155

Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Organisationen haben bisher einen Antrag auf Zulassung als „Trusted Flagger“ gestellt, und um welche Organisationen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)?

2. Bei wie vielen Organisationen wurde die Zertifizierung als „Trusted Flagger“ aus jeweils welchen Gründen abgelehnt (bitte einzeln nach Organisation auflisten)?

3. In wie vielen Fällen läuft derzeit das Verfahren zur Zertifizierung als „Trusted Flagger“, und wann ist gegebenenfalls mit einer Zertifizierung zu rechnen (bitte einzeln nach Organisation auflisten)?

4. Wie viele „Trusted Flagger“ werden aus Sicht der Bundesregierung zur nationalen Durchsetzung des DSA benötigt, und die Zertifizierung wie vieler Organisationen strebt die Bundesregierung in welchem Zeitraum an?

5. Nach welchen konkreten Kriterien in Bezug auf die im DSA lediglich allgemein geforderte besondere Sachkenntnis und Kompetenz erfolgt die Auswahl der „Trusted Flagger“, und sind diese Auswahlkriterien veröffentlicht worden, beziehungsweise ist es beabsichtigt, dies zu tun, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Auswahl auf einer objektiven, nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Grundlage erfolgt (wenn ja, wie und wo erfolgt die Veröffentlichung)?

6. Werden zertifizierte „Trusted Flagger“ finanziell entschädigt, und wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage geschieht dies (bitte einzeln nach Organisation und Haushaltstiteln angeben)?

7. Werden Organisationen, die sich als „Trusted Flagger“ zertifizieren lassen wollen, finanziell entschädigt, und wenn ja, in welcher Höhe, und auf welcher Grundlage geschieht dies (bitte einzeln nach Organisationen und Haushaltstiteln auflisten)?

8. Wie viele und welche Beschwerden oder Hinweise zu möglichen Fehlentscheidungen oder Missbräuchen durch „Trusted Flagger“ sind der Bundesregierung bislang bekannt geworden?

9. Werden seitens der Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um Missbrauch oder Fehlentscheidungen durch „Trusted Flagger“ zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und die Gefahr des sogenannten Overblockings (vgl. www.heise.de/hinter grund/Digital-Services-Act-Trusted-Flagger-und-die-Meinungsfreiheit-99 85564.html), und wenn ja, welche sind dies?

10. Wie erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen „Trusted Flaggern“ und denen anderer EU-Länder (vgl. digital-strategy.ec.europa.eu/e n/policies/trusted-flaggers-under-dsa)?

11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung beziehungsweise die aufsichtführende Bundesnetzagentur, um einheitliche Meldestandards und Qualitätsmaßstäbe unter den „Trusted Flaggern“ sicherzustellen (bitte einzeln auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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