Kleine Anfrage - 15. Februar 2022 - 20/582

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020 – Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/96

Drs. 20/582

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Gründe gibt es dafür, dass eine statistische Erhebung von gewaltbe- reiten Extremisten im Bereich des Islamismus nicht stattfindet?

  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass eine statistische Erhebung von gewaltbereiten Extremisten im Phänomenbereich religiöse Ideologie nicht stattfindet?

  3. Sieht die Bundesregierung bezüglich der statistischen Erfassung gewaltbereiter Islamisten sowie derjenigen im Phänomenbereich religiöse Ideologie Handlungsbedarf, wenn ja, inwieweit, und wie begründet sie ihre Ansicht?

  4. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine einheitliche Erfassung von Gewaltbereitschaft in allen Bereichen des Extremismus die Vergleichbarkeit erhöhen, wenn ja, inwieweit, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Die „starke Stelle“ und ihre Tätigkeit seit dem 1. August 2024

Drs. 21/7587

Weiterlesen

Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen – Stand: 30. Juni 2026

Drs. 21/7542

Weiterlesen

Meinungsumfragen der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026

Drs. 21/7510

Weiterlesen

Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes – Stand: 30. Juni 2026

21/7514

Weiterlesen

Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2020

Drs. 21/7664

Weiterlesen

Kriminalitätsentwicklung im Zeitraum von 2000 bis 2025 in ausgewählten Deliktsbereichen

21/7532

Weiterlesen

Förderung von „Respect! Im Netz“

Weiterlesen

Entwicklung krankheitsbedingter Fehlzeiten in den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und den obersten Bundesbehörden

Drs. 21/7476

Weiterlesen

Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand:...

Weiterlesen

Immobilien der extremistischen Szene seit dem 1. Januar 2025

Drs. 21/6869

Weiterlesen