Kleine Anfrage - 15. Februar 2022 - 20/582

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020 – Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/96

Drs. 20/582

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Gründe gibt es dafür, dass eine statistische Erhebung von gewaltbe- reiten Extremisten im Bereich des Islamismus nicht stattfindet?

  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass eine statistische Erhebung von gewaltbereiten Extremisten im Phänomenbereich religiöse Ideologie nicht stattfindet?

  3. Sieht die Bundesregierung bezüglich der statistischen Erfassung gewaltbereiter Islamisten sowie derjenigen im Phänomenbereich religiöse Ideologie Handlungsbedarf, wenn ja, inwieweit, und wie begründet sie ihre Ansicht?

  4. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine einheitliche Erfassung von Gewaltbereitschaft in allen Bereichen des Extremismus die Vergleichbarkeit erhöhen, wenn ja, inwieweit, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

Weiterlesen

Entschädigungsleistungen für Maueropfer

Weiterlesen

Ungenutzte Schienen in Deutschland

Weiterlesen

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

Weiterlesen

Kontrolle und Kosten des PCR-Tests bei Dienstreise nach Kanada

Weiterlesen

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten,

Stand: 30. Juni 2022“

Weiterlesen

„Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs

– Stand:...

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. Juni 2022

Weiterlesen

„House of One“ als multireligiöses Symbol des Friedens

Weiterlesen

Priorisierung von Kohlezügen

Weiterlesen