Kleine Anfrage - 16. Dezember 2020 - 19/24151

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AID

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden - Stand 30.06.2020

Drs. 19/25431

Wir fragen die Bundesregierung:


  1. Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (Baden-Württemberg – BW –, Bayern – BY –, Berlin – BE –, Brandenburg – BB –, Bremen – HB –, Hamburg – HH –, Hessen – HE –, Mecklenburg-Vorpommern – MV –, Niedersachsen – NI –, Nordrhein-Westfalen – NW –, Rheinland-Pfalz – RP –, Saarland – SL –, Sachsen – SN –, Sachsen-Anhalt – ST –, Schleswig-Holstein – SH –, Thüringen – TH –) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in der obersten Bundesbehörde, hierbei insbesondere

    a)  jeweils in den einzelnen Bundesministerien,
    b)  im Bundespräsidialamt,
    c)  im Bundeskanzleramt,
    d)  in der Bundestagsverwaltung,
    e)  jeweils in der Verwaltung der obersten Gerichtshöfe,
    f)  in der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts,
    g)  im Bundesrechnungshof,
    h)  im Sekretariat des Bundesrates,
    i)  bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
    j)  beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
    k)  in der Zentrale der Deutschen Bundesbank und
    l)  beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
  2. Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2020 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten in der jeweiligen Bundesoberbehörde, hierbei insbesondere

    a)  im Bundesausgleichsamt,
    b)  im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
    c)  im Bundespolizeipräsidium (BPOLP),
    d)  im Bundesnachrichtendienst (BND),
    e)  in der Bundesnetzagentur (BNetzA),
    f)  im Bundesversicherungsamt (BVAmt),
    g)  im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
    h)  im Bundesamt für Justiz (BfJ)?
  3. Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2020 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in den Bundeszentralstellen?
  4. Auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1l belief sich zum 30. Juni 2020 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?
  5. Auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1l belief sich zum 30. Juni 2020 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?
  6. Auf welchen Anteil aller Beamten in den Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1l sowie 2a bis 2h und 3 belief sich zum 30. Juni 2020 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?
  7. Auf welchen Anteil aller Beamten in den Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1l sowie 2a bis 2 h und 3 belief sich zum 30. Juni 2020 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

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