Kleine Anfrage - 16. Dezember 2024 - 20/13884

Finanzierung von Religionsgemeinschaften - Stand: 30. September 2024

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In welcher Höhe wurden Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt (z. B. durch Bildungseinrichtungen, Hilfswerke, Stipendienprogramme, Bau- und Umbauprojekte etc.) im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024 jährlich durch Mittel des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mittel der Bundesländer zu jeweils welchem Zweck gefördert? (Bitte nach Jahresscheiben und Religionsgemeinschaften unter Angabe des Haushaltstitels und des Förderzwecks auflisten.)

  2. Welche Gründe und welche Rechtsgrundlagen gab es jeweils für die in Frage 1 geleisteten Zahlungen?

  3. Auf welche Höhe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024? (Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln.)

  4. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerverluste durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer jährlich seit dem Jahr 2021?

  5. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerbefreiungen der verfassten Kirchen jährlich seit dem Jahr 2021?

  6. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt seit dem Jahr 2021 jährlich durch Mittel, die aus dem Ausland stammen, finanziert, und zu welchen Zwecken werden die Mittel eingesetzt? (Bitte nach Jahresscheiben auflisten.)

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