Kleine Anfrage - 16. Februar 2022 - 20/581

„Konsum fremdsprachiger audiovisueller Inhalte in Deutschland"

(BT-Drs. 20/581)

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche fremdsprachigen audiovisuellen Angebote mit einer durchschnittlichen täglichen Zuschauerzahl von mindestens 10 000 Personen, welche ihren Ursprung nicht in der EU, Großbritannien, der Schweiz und den USA haben, werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung konsumiert (bitte nach durchschnittlicher Zuschauerzahl pro Woche; nach angebotenen Sprachen; nach Art der Sendeanstalt: öffentlich-rechtlich, staatlich, privat, gemeinnützig; nach Ausspielweg: Internet, Antenne, Kabel, Satellit aufschlüsseln)?

  2. Welche dieser Angebote bieten nach Kenntnis der Bundesregierung zeitwei- se oder regelmäßig die folgenden Inhalte an:

    1. a)  antisemitische Inhalte,

    2. b)  israelkritische Inhalte,

    3. c)  antichristliche Inhalte,

    4. d)  antidemokratische Inhalte,

    5. e)  homophobe Inhalte,

    6. f)  gewaltverherrlichende Inhalte,

    7. g)  frauenfeindliche Inhalte,

    8. h)  rassistische Inhalte,

    9. i)  deutschfeindliche Inhalte,

    10. j)  Inhalte, welche gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind

    (bitte einzeln auflisten)?

  3. Welche der in Frage 1 aufgeführten Sender sind nach Kenntnis der Bundesregierung in gemeinsamen Vereinigungen oder Arbeitsgemeinschaften mit deutschen öffentlich-rechtlichen oder privaten Anstalten vertreten (bitte nach Arbeitsgemeinschaften und Anstalten auflisten)?

  1. Welche der in Frage 1 aufgeführten Sender führen nach Kenntnis der Bundesregierung Sendungen oder Projekte mit deutschen öffentlich-rechtlichen oder privaten Anstalten durch (bitte einzeln auflisten)?

  2. Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, die eine potentielle Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland durch den Einfluss oben genannter Angebote nahelegen, und wenn ja, inwieweit?

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2022

BT-Drs. Nr. 20/5458

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