Kleine Anfrage - 16. März 2023 - 20/5740

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welchen Gesamtwert haben diejenigen Güter, die zwar auf der Internetseite der Bundesregierung aufgelistet sind (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514), deren Wert aber nicht in dem oben genannten Genehmigungswert in Höhe von 2 557 964 597 Euro enthalten ist, und um welche Güter handelt es sich da- bei im Einzelnen?

  2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt?

3. Wurden die in Frage 2 erfragten Finanzmittel von der Ukraine wieder zurückgezahlt, oder sollen diese noch zukünftig zurückgezahlt werden, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bereits zurückgezahlt, bzw. bis wann sollen diese wieder zurückgezahlt wer- den, und welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel?

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