Kleine Anfrage - 17. August 2026 - 21/6869

Immobilien der extremistischen Szene seit dem 1. Januar 2025

Drs. 21/6869

Wir fragen die Bundesregierung: 

1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben stehen, die der a) rechtsextremistischen Szene, b) linksextremistischen Szene oder c) islamistischen Szene zugeordnet werden und von diesen politisch ziel- und zweckgerichtet sowie wiederkehrend genutzt wurden (wenn ja, bitte getrennt nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, aktueller Nutzung, Eigentümer und Betreiber aufschlüsseln)? 

2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Frage 1 erfragten Immobilien im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte getrennt nach Monatsscheiben und dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)? 

3. Verfügt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der a) rechtsextremistischen Szene, b) linksextremistischen Szene oder c) islamistischen Szene zugeordnet werden und von diesen politisch ziel- und zweckgerichtet sowie wiederkehrend genutzt werden (wenn ja, bitte getrennt nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung, Partei, Verein, Organisation bzw. Einzelperson aufschlüsseln)? 

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Frage 3 erfragten Immobilien im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte getrennt nach Jahresscheiben und dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)? 

5. Sollte in den Phänomenbereichen des Linksextremismus und Islamismus aktuell weiterhin keine umfassende und fortlaufende einheitliche Erfassung und Auflistung von Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien der islamistischen und linksextremistischen Szene (vgl. Antworten zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/12877) aufgrund eines unzumutbaren Arbeitsaufwands erfolgen, aus welchem Grund werden zur Bewältigung dieses Arbeitsaufwands keine zeitgemäßen Hilfsmittel (Computerprogramme, Künstliche Intelligenz etc.) herangezogen werden? 

6. Wenn speziell im Phänomenbereich des Linksextremismus aktuell weiterhin keine umfassende und fortlaufende einheitliche Erfassung und Auflistung von Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien der linksextremen Szene (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/12877) erfolgt, aus welchem Grund wird vor dem Hintergrund des starken Anstiegs linksmotivierter politischer Straftaten im Jahr 2025 um 35,29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (www.tages schau.de/inland/innenpolitik/<wbr />straftaten-kriminalitaet-<wbr />politisch-statistik-10 2.html) weiterhin keine Notwendigkeit hierfür gesehen? 

7. In welchen der in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026 Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte getrennt nach Datum und Ort der Durchsuchung, Ermittlungsanlass, Ergebnis der Hausdurchsuchung und Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)? 

8. Liegen der Bundesregierung zu den in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien Informationen vor, ob es im Rahmen von Förderprogrammen bei Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)- Kredit, EU-Drittmittel etc.) gab (wenn ja, bitte nach Datum und Art der Zuwendung bzw. Vergünstigung auflisten)?

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