Kleine Anfrage - 17. August 2026 - 21/7460

Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 30. Juni 2026

Drs. 21/7460

Wir fragen die Bundesregierung: 

1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jährlich wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 

2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen der Ordnungsgelder, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme der Ordnungsgelder, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

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