Kleine Anfrage - 17. November 2022 - 20/4342

Feueralarm im Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass am Morgen des 10. Oktober 2022 ein Feueralarm im Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgelöst wurde, ohne dass es hierfür einen Grund gab, und wenn ja, welche Auswirkungen hatte dieser Falschalarm auf die Mitarbeiter die- ses Dienstgebäudes und nach Kenntnis der Bundesregierung auf die alarmierte Feuerwehr?

  2. Kann die Bundesregierung die Selbstbezichtigung durch Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“, durch die der Falschalarm ausgelöst worden sein soll, auf Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstands bestätigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

  3. Wenn die Frage 2 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die für den Falschalarm mutmaßlich verantwortlichen Personen in das Bundesministerium gelangen konnten, und wenn ja, welche?

  4. Wenn die Frage 1 bejaht wurde, zog die Bundesregierung Konsequenzen aus der ungehinderten Auslösung eines Falschalarms möglicherweise durch Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ in einem Dienstgebäude der Bundesregierung, insbesondere, um Wiederholungstaten zu verhindern, und wenn ja, welche sind dies?

  5. Wenn die Frage 1 bejaht wurde, gibt es aus Sicht der Bundesregierung Anlass für strafrechtliche Konsequenzen, und wer trägt die Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr als Resultat des Falschalarms?

Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

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