Wir fragen die Bundesregierung:
- Wie viele Entschädigungszahlungen zahlte der DRSF an betroffene Pauschalreisende seit Bestehen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus? (Bitte nach Monaten seit Bestehen auflisten.)
- Auf welche Summe belaufen sich die zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgezahlten Entschädigungszahlungen? (Bitte nach Monaten seit Bestehen auflisten.)
- Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der geäußerten Kritik eine eigene Positionierung dazu erarbeitet, dass
a) von Pauschalreisenden ein Internetzugang und gegebenenfalls das Vorhandensein eines Druckers vorausgesetzt wird, und
b) betroffene Kunden den Antrag innerhalb von 90 Minuten ohne Möglichkeit des zwischenzeitlichen Speicherns ausfüllen müssen?
Und wenn ja, wie lautet diese? - Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass Kunden aufgrund der genannten Schwierigkeiten nicht in der Lage waren, eine Entschädigung des DRSF zu beantragen, und wenn ja, welche?
- Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit des genannten Antrags Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Ansicht?
- Auf welchen Anteil beläuft sich der Anteil an Bundesmitteln am gegenwärtigen Vermögen des DRSF, und wird dieser als ausreichend eingeschätzt?