Kleine Anfrage - 19. August 2021 - 19/31880

„Geförderte Projekte des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ in Thüringen“

Wir fragen die Bundesregierung:
Frage Nr. 1:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für die Stadt Erfurt übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 2:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für die Stadt Gera übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 3:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für die Stadt Jena übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 4:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für die Stadt Suhl übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 5:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für die Stadt Weimar übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 6:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für die Stadt Eisenach übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in je-weils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 7:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Eichsfeld übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 8:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Nordhausen übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 9:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Wartburgkreis übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mit-teln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 10:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in je-weils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 11:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Kyffhäuserkreis übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 12:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in je-weils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 13:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Gotha übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in je-weils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 14:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Sömmerda übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 15:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Hildburghausen übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 16:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Ilm-Kreis übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 17:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Weimarer Land übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 18:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Sonneberg übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 19:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 20:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Saale-Holzland-Kreis übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in je-weils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 21:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Saale-Orla-Kreis übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 22:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Greiz übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in je-weils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 23:
Welche konkreten Projekte jeweils welcher Projektträger wurden bislang aufgrund der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums für den Landkreis Altenburger Land übernommenen lokalen „Patenschaft für Demokratie“ mit Mitteln in jeweils welcher Höhe gefördert?
Frage Nr. 24:
Welche Akteure und welche Projekte wurden bislang in Thüringen seit Bestehen des Bundes-programms jeweils in welcher Höhe im Rahmen der Arbeit des Landes-Demokratiezentrums gefördert?
Frage Nr. 25:
Welche Modellprojekte, die innovative Ansätze für die Förderung der Demokratie, für die Gestaltung der Vielfalt und zur Extremismusprävention erproben sollen, wurden in Thüringen bislang in jeweils welcher Höhe gefördert (siehe Vorbemerkung)?
Frage Nr. 26:
Welche Forschungsvorhaben aus wissenschaftlicher Perspektive, die neue Erkenntnisse zu der Demokratieförderung erschließen sollen und welche Begleitprojekte wurden bislang in je-weils welcher Höhe gefördert, an denen Akteure mit Sitz in Thüringen beteiligt sind (siehe Vorbemerkung)?
Frage Nr. 27:
Welche Projekte des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ welcher Projektträger, die ihren Sitz in Thüringen haben, werden in welcher Höhe aus dem Handlungsbereich Bund finanziert?
Frage Nr. 28:
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Träger aller geförderten Maßnahmen des Bun-desprogramms „Demokratie leben!“ „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen“ und „eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten“ (www.demokratie-leben.de/fileadmin/Demokratie-Le-ben/Downloads_Dokumente/Foerderrichtlinie_Demokratie_leben__Projekte_Demokratiefoerderung__Vielfaltgestaltung__Extremismuspraevention_GMBl_barrierfrei.pdf)?
Frage Nr. 29:
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, wenn sie Kenntnis da-von erlangt, dass Träger der geförderten Maßnahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nicht „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen“ und beispielsweise der extremistischen Szene angehören?
Frage Nr. 30:
Welche Erfolge wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang durch die vom Bundespro-gramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte erzielt? Wie können die Erfolge gemessen werden?

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