Kleine Anfrage - 19. August 2025 - 21/1128

Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?

2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?

3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?

4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?

5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?

6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?

7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?

8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?

9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird?

10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?

11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?


Zahlungen an Arbeit und Leben e.V.

Weiterlesen

Umweltbelastungen durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen

Weiterlesen

Auswirkungen des Pendels zwischen den Regierungssitzen auf das Klima

Weiterlesen

Verurteilungen nach § 183a des Strafgesetzbuchs

Weiterlesen

Wohneigentumsquote in Deutschland

Weiterlesen

Vorhaben des Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung bis zum Ende dieser Wahlperiode

Weiterlesen

Flüge des Bundesgesundheitsministers

Weiterlesen

Frauen als Opfer

Drs.20/13099

Weiterlesen

Kriminalitätsentwicklung in dem Zeitraum von 2000 bis 2023 in ausgewählten Deliktsbereichen

Weiterlesen

Abschiebung 28 afghanischer Straftäter nach Afghanistan

Weiterlesen