Kleine Anfrage - 19. August 2025 - 21/1128

Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?

2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?

3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?

4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?

5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?

6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?

7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?

8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?

9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird?

10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?

11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?


Bundesjustizministerin Lambrecht hält die Corona-Abstandsregeln beim Besuch ihrer Amtskollegin Anna-Maja Henriksson in Helsinki nicht ein

Weiterlesen

Zu Unrecht bezogenen Corona-Soforthilfen von Personen der islamistischen Szene

Weiterlesen

Kosten der Schließung des Schienennetzes zwischen dem thüringischen Blankenstein und dem bayerischen Marxgrün (Höllentalbahn)

Weiterlesen

Rechtsförmlichkeitsprüfung beim Erlass von Verordnungen

 

 

Weiterlesen

Bundesmittel für Kampf gegen Extremismus

Weiterlesen

Staatliche Förderung von Zeitungsverlagen

Weiterlesen

Zeitpunkt in dem die Bundesregierung erstmalig davon erfuhr, dass der Reproduktionsfaktor unter den Wert von 1 gesunken ist

Weiterlesen

Kosten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (AfD gegen Innenminister Seehofer)

Weiterlesen

Kosten von Rückholaktionen innerhalb der EU

Weiterlesen

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Weiterlesen