Kleine Anfrage - 19. August 2025 - 21/1128

Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?

2. Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) rechtsextremistische, b) antisemitische, c) linksextremistische, d) islamistische und e) sonstige Übergriffe (bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?

3. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?

4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?

5. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt a) im Inland sowie b) im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?

6. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?

7. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?

8. In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?

9. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird?

10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?

11. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?


Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/314

Weiterlesen

Baubeginn der Ortsumfahrung Großebersdorf

Weiterlesen

Auswirkungen einer Impfpflicht im Gesundheitssektor

Weiterlesen

Infektionsrisiko bei Spaziergängen

Weiterlesen

Asylanträge von Personen, die nach Ramstein verbracht wurden

Weiterlesen

Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

Drs. 20/168

Weiterlesen

Extremistische Bestrebungen bei der Bundeswehr – Entfernung von Soldaten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/230

Weiterlesen

Finanzierung von Religionsgemeinschaften, Stand: 30. September 2021

20/297

Weiterlesen

Kirchenasyl in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/305

Weiterlesen

Politisch motivierte Gewalttaten in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/302

Weiterlesen