Kleine Anfrage - 19. August 2025 - 21/1138

Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Bundesbehörden sind seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode Fotografen entweder a) auf Grundlage eines Anstellungsverhältnisses oder b) auf sonstiger vertraglicher Basis tätig (bitte für jeden Fall den jeweiligen Vertragszeitraum sowie die Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc., einzeln auflisten)?

2. Welche Kosten entstanden bisher in der aktuellen Legislaturperiode für die Inanspruchnahme von Fotografen in den Bundesbehörden (bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Bundesbehörden die jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. analog zu Frage 1 auflisten)?

3. Werden oder wurden die Reisekosten der Fotografen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten seit Beginn der Legislaturperiode jeweils (bitte Haushaltstitel sowie Bundesbehörde angeben und Reisen einzeln nach Ziel und Dauer sowie den die Leistung in Anspruch nehmenden Personen oder Funktionen analog zu Frage 1 auflisten)?

4. In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit Beginn der Legislaturperiode Visagisten, Kosmetiker, Friseure oder sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen (z. B. Masseure) a) auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder b) auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungsweise deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen (bitte einzeln nach Vertragszeitraum, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc., auflisten)?

5. Welche Kosten entstanden in der aktuellen Legislaturperiode bereits durch die Inanspruchnahme der Dienstleister aus dem in Frage 4 erfragten Bereich der Friseure, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen (bitte einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen sowie Haushaltsstellen auflisten)?

6. Werden oder wurden die Reisekosten der Dienstleister aus dem Bereich der Friseure, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten und sonstigen Kosten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode jeweils (bitte Haushaltstitel angeben und einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, Reisezielen und Reisedauer auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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