Kleine Anfrage - 19. August 2025 - 21/1159

Drs. 21/1159

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe sind Bundesmittel in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2025 für die Kampfmittelräumung in Thüringen ausgegeben worden und für welche konkreten Zwecke (bitte nach Jahresscheiben, Zweckbestimmung und Höhe der Bundesmittel aufschlüsseln)?

2. Welche Kampfmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2025 im Freistaat Thüringen wo geräumt (bitte nach Jahresscheiben, Art des Kampfmittels, Ort und Zeitpunkt der Räumung aufschlüsseln)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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