Kleine Anfrage - 20. August 2021 - 19/32157

"Ausländische Pflegekräfte in Deutschland, Stand 30.06.2021"

Wir fragen die Bundesregierung:
Frage Nr. 1:
Wie viele ausländische Pflegekräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30.06.2021 in Deutschland tätig und wie hat sich ihre Anzahl seit dem Jahr 2018 verändert (bitte nach Herkunftsländern und Jahresscheiben auflisten)?   
Frage Nr. 2:
Aus welchem Grund wirbt die Bundesregierung laut Medienberichten Pflegekräfte im Ausland an (www.spiegel.de/wirtschaft/jens-spahn-will-pflegekraefte-aus-mexiko-anwerben-a-1287956.html), obwohl in dem Zeitraum von 2014 bis 2019 die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Pflegekräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland gestiegen ist (vgl. Arbeitswelt-Bericht S. 116)?
Frage Nr. 3:
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2018 ggf. unternommen, um ausländische Pflegekräfte anzuwerben?
Frage Nr. 4:
Welche Projekte und Kooperationen wurden von Seiten der Bundesregierung seit dem Jahr 2018 unterstützt, um ausländische Pflegekräfte anzuwerben oder fortzubilden?
Frage Nr. 5:
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die sich künftig verschärfende Versorgungslücke durch fehlendes Pflegepersonal (vgl. Arbeitswelt-Bericht S. 98) und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um diese Versorgungslücke zu schließen?
Frage Nr. 6:
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um arbeitslose deutsche Pflegekräfte wieder in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren?
Frage Nr. 7:
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass qualifizierte Pflegekräfte durch andere EU-Mitgliedsstaaten aus Deutschland abgeworben werden (die Antwort bitte begründen)?Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um die Abwerbung von qualifizierten Pflegekräften durch andere EU-Mitgliedsstaaten (vor allem durch höhere Löhne) zu verhindern?
Frage Nr. 8:
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um qualifizierte Pflegekräfte langfristig an den Standort Deutschland zu binden und wenn ja, welche?

Erfassung antiziganistischer Straftaten in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2025

Drs. 21/2401

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