Kleine Anfrage - 20. Juli 2021 - 19/31360

„Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung“,

 

BT-Drs. 19/31360

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie weit sind die Planungen zur Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung fortgeschritten?
2. Welche Gründe gibt es für die geplante Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung?
3. Welche Aufgaben soll das Institut für empirische Steuerforschung zukünftig
übernehmen?
a) Inwieweit besteht die Notwendigkeit der Erfüllung dieser Aufgaben?
b) Durch wen wurden die Aufgaben bisher übernommen?
4. Mit Kosten in welcher Höhe soll die Gründung des Instituts für empirische Steuerforschung einhergehen?
5. Wie viele Arbeitsplätze sollen durch die Gründung des Instituts für empirische Steuerforschung geschaffen werden?
6. Welche Überlegungen existieren hinsichtlich des Ortes der Ansiedlung des Instituts für empirische Steuerforschung ?
7. Welche Voraussetzungen muss der Standort für ein Institut für empirische Steuerforschung nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen?
8. Plant die Bundesregierung, das Institut für empirische Steuerforschung in den neuen Bundesländern anzusiedeln, und wie begründet die Bundesregierung ihre Überlegungen diesbezüglich?
9. Inwieweit wird die Gründung des Instituts für empirische Steuerforschung einen Beitrag zur Dezentralisierung (vgl. Unser Plan für Deutschland –Gleichwertige Lebensverhältnisse überall, S. 18 abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/schlussfolgerungen-kom-gl.pdf) leisten?

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