Kleine Anfrage - 20. Juni 2023 - 20/6839

Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Ausländern im Zusammenhang mit dem Asylwesen

Drs. 20/6839

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. 1.  Welcher Mietzins bzw. Quadratmeterpreis könnte im Falle einer regulären Wohnraumvermietung der jeweiligen Liegenschaften aufgerufen werden, und wie verhielte sich dieser zu den durchschnittlichen örtlichen Vergleichsmieten bzw. dem örtlichen Mietspiegel (bitte für alle Liegenschaften aufschlüsseln)?

  2. 2.  In welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten befinden sich die Liegenschaften (bitte mit der jeweiligen Kapazität aufschlüsseln)?

  3. 3.  Was versteht die Bundesregierung unter Heterogenität in Bezug auf die Liegenschaften (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

    Um welche Arten von Liegenschaften handelt es sich (bitte nach Bundesland und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?

  4. 4.  Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der vorherige Zweck der bereitgestellten Liegenschaften (bitte nach Art der Liegenschaft aufschlüsseln)?

  5. 5.  Wurden Liegenschaften vorher von privaten Dritten gewerblich oder als Mietwohnraum genutzt (bitte ausführen und nach Mieteinnahmen des Bundes je Liegenschaft aufschlüsseln)?

  1. 6.  Waren nach Kenntnis der Bundesregierung Umwidmungen für die Nutzung nötig, und welche allfälligen Kosten haben diese verursacht?

  2. 7.  Wie erfolgt die Zusammenarbeit der BImA und den Ländern und Kommunen?

    1. a)  Mit welcher Vorlaufzeit wird den Ländern und Kommunen die Unterbringung von Flüchtlingen mitgeteilt?

    2. b)  Haben die Länder und Kommunen bei der Unterbringung ein Mitspracherecht?

    3. c)  In wie vielen Fällen kam es <wbr />seitens der Kommunen zu <wbr />Widerspruch gegen die gegenständliche Nutzung der Liegenschaften, und wie wurden diese Einwände jeweils begründet (bitte nach Bundesland und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt aufschlüsseln und ausführen)?

    4. d)  Auf welchem Wege und durch welche Maßnahmen wird diesen Einwänden seitens der Bundesregierung entgegnet?

  3. 8.  Welche Privatunternehmen, Vereine oder sonstigen Zusammenschlüsse sind mit der Betreibung der Liegenschaft als Flüchtlingsunterkunft beauf- tragt (bitte für jede Liegenschaft aufschlüsseln)?

  4. 9.  Welcher Maßstab bzw. welche Kriterien werden angewandt, um festzustellen, ob eine Unterkunft „zur Unterbringung geeignet“ ist?

  1. Wie erklärt sich die Bundesregierung den unbegründeten Liegenschafts- und Wohnungsleerstand von 24 Prozent (bitte nach Bundesland und Land- kreis bzw. kreisfreier Stadt mit Grund aufschlüsseln)?

  2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren neue Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesland und Landkreis bzw. kreis- freier Stadt unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten aufschlüsseln)?

  3. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Unterbringungen (bitte nach Art der Liegenschaft aufschlüsseln)?

  4. Wie oft werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbringungsmöglichkeiten renoviert (bitte nach Kalenderjahren unter Berücksichtigung des Umfangs der Renovierungsarbeiten und der Kosten dieser aufschlüsseln)?

  5. Wer führt nach Kenntnis der Bundesregierung allfällige Renovierungen in der Regel durch?

  6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Renovierungsarbeiten nach Beendigung eines Erstbezugswohnverhältnisses erforderlich gewesen, die über das nach einem Mieterwechsel üblicherweise erforderliche Maß einer Aufbereitung hinausgingen (bitte nach Kalenderjahren unter Berücksichtigung des Umfangs der Renovierungsarbeiten und der Kosten dieser aufschlüsseln)?

  7. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedarfsträger bei der Herrichtungskostenunterstützun<wbr />g überwacht, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel zweckmäßig und angemessen eingesetzt werden (bitte ausführen oder begründen, sofern dies nicht erfolgt)?

17. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Verträge bzw. Beauftragungsverhältnisse zur Versorgung der Liegenschaft und ihrer Bewohner etwa für Reinigung, Catering, Sicherheitspersonal, Unterhaltung, sonstige Dienstleistungen etc., oder sind diese in Anbahnung (bitte nach Bundesland und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt unter Berücksichtigung der Höhe der Kosten sowie dem verfolgten Zweck der Beauftragung hierfür aufschlüsseln)?

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