Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundespolizei und/oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Vorkehrungen für
a) Gasmangellagen und
b) Strommangellagen
getroffen, oder ist beabsichtigt, solche zu treffen?
Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen oder sollen getroffen werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Notfallplänen für Gasmangel- bzw. Strommangellagen?
In wie vielen und welchen Standorten der Bundespolizei bzw. der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Notstromversorgung gegeben?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Standorte, die über eine Notstromversorgung verfügen?
In wie vielen und welchen Standorten der Bundespolizei bzw. der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sind die räumlichen und logistischen Voraussetzungen für eine Notunterbringung des Personals gegeben?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Standorte, die eine Notunterbringung ermöglichen?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Gasmangel- und/oder Strommangellagen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Liegen der Bundesregierung Notfallpläne für Gasmangellagen und Strommangellagen für sonstige Institutionen des Bundes vor, und wenn ja, welche?