Kleine Anfrage - 20. September 2022 - 20/3310

Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In welcher Höhe und seit wann fördert die Bundesregierung ein Liebesbriefarchiv?

  2. Gehört die Liebesbriefforschung nach Ansicht der Bundesregierung zu den Kern- oder überhaupt zu den Aufgaben des Bundes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

    Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

  1. Gibt es konkrete Gründe für die Förderung des Liebesbriefarchivs durch die

    Bundesregierung, und wenn ja, welche?

    Erwartet die Bundesregierung einen Mehrwert für die Bevölkerung durch die öffentliche Förderung des sogenannten Liebesbriefarchivs, und wenn ja, welche?

  2. Wurden die Ergebnisse und Zwischenergebnisse der Arbeit des Projektes im Rahmen einer Überprüfung des Einsatzes der Fördergelder von der Bundesregierung bisher evaluiert, und wenn ja, welche Ergebnisse hatte die Evaluation?

  3. Wenn die Frage 4 verneint wurde, ist eine solche Evaluation geplant?

a) Wenn eine Evaluation nicht geplant ist, wieso ist dies nicht geplant?

b) Wenn eine Evaluation geplant ist, wann, in welchem Umfang, und durch wen wird die Evaluation durchgeführt?

  1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Veranstaltungen durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Institution durchgeführt wurden bzw. geplant sind (bitte ggf. einzeln auflisten)?

  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Publikationen durch die die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Institution veröffentlicht wurden bzw. veröffentlicht werden sollen (bitte ggf. einzeln auflisten)?

Drs. 20/12924

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