Kleine Anfrage - 20. September 2022 - 20/3559

Auswirkungen eines möglichen Selbstbestimmungsgesetzes auf unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens

Drs. 20/3264

Wir fragen die Bundesregierung

  1. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines Selbstbestimmungsgesetzes weitere Anpassungen anderer Gesetze, und wenn ja, welcher?

  2. Erwartet die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines Selbstbestimmungsgesetzes die Neugestaltung von Notenrahmen im Sportunterricht der Schulen aufgrund Leistungsunterschieden im Zusammenhang mit dem bio- logischen Geschlecht (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/selbstbestimmungsgesetz-wirft-neue-juristische-probleme-auf-18235125.html), und wie plant sie, gegebenenfalls die Länder bei der Umsetzung zu unterstützen?

  3. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines Selbstbestim- mungsgesetzes die Anpassung des sportlichen Eignungstests bei der Bundespolizei aufgrund Leistungsunterschieden im Zusammenhang mit dem biologischen Geschlecht, der unterschiedliche Maßgaben für Männer und Frauen macht (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/selbstbestimmungsgesetz-wirft-neue-juristische-probleme-auf-18235125.html)?

    Wenn ja, welche Anpassungen sind geplant, und ist es denkbar, auf das biologische Geschlecht abzustellen, wenn nein, warum nicht?

  1. Plant die Bundesregierung im Nachgang des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes eine Anpassung hinsichtlich der prioritären Einstellung von Frauen bei gleicher Eignung als Bundesbedienstete (vgl. www.fa z.net/aktuell/politik/inland/selbstbestimmungsgesetz-wirft-neue-juristische-probleme-auf-18235125.html) oder wird zukünftig auf den jährlich änderbaren Eintrag des juristischen Geschlechts abgestellt werden?

  2. Steht die Bundesregierung mit den Ländern hinsichtlich der Herausforderungen im Strafvollzug, die sich durch die Neuregelungen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes ergeben (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/selbstbestimmungsgesetz-wirft-neue-juristische-probleme-auf-182 35125.html) in Kontakt, und welche Schlüsse zieht sie gegebenenfalls daraus?

    Ist nach Ansicht der Bundesregierung, künftig bei der Unterbringung im Strafvollzug auf das juristische oder das biologische Geschlecht abzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage?

Drs. 20/12924

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