Kleine Anfrage - 21. Februar 2023 - 20/5761

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ – Stand: 31. Dezember 2022

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie hat sich die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit Bestehen des Programms bis zum 31. Dezember 2022 entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung der Höhe der zur Verfügung stehenden Fördergelder?

    In welcher Höhe wurden Fördergelder seit Bestehen des Projektes ausgereicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

  2. In welcher Höhe wurden die Landesdemokratiezentren seit Bestehen des Bundesprogramms bis zum 31. Dezember 2022 jährlich mit jeweils welchem Zweck gefördert (bitte nach Jahren auflisten)?

  3. Welche Veröffentlichungen wurden mit Hilfe von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 31. Dezember 2022 herausgegeben, und wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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