Wir fragen die Bundesregierung:
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass anlässlich der erwähnten Treffen über konkrete Inhalte gesprochen wurde, die als „Hassrede“ anzusehen sind?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass anlässlich der erwähnten Treffen über Kategorien von Inhalten bzw. Meinungen gesprochen wurde, die als „Hassrede“ anzusehen sind?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass anlässlich der erwähnten Treffen über Gruppen von Menschen gesprochen wurde, die im Rahmen der Bekämpfung von „Hassrede“ besonders geschützt sind?
Wenn Frage 1 und/oder Frage 2 und/oder Frage 3 verneint werden,
a) was wurde konkret besprochen,
b) wann fand die Besprechung statt,c) wer waren die Teilnehmer der Besprechung?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die erwähnten Gespräche im Hinblick auf mögliche kartellrechtswidrige Absprachen?