Kleine Anfrage - 21. September 2021 - 19/28235)

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28235),

BT-Drs. 19/32336

Wir fragen die Bundesregierung:
Frage Nr. 1:
Wie viele islamistische Gefährder hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31.08.2021 in Deutschland auf und wie viele von ihnen wurden nicht in Deutschland geboren?
Frage Nr. 2:
Wie viele islamistische relevante Personen hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31.08.2021 in Deutschland auf und wie viele von ihnen wurden nicht in Deutschland geboren?
Frage Nr. 3:
Wie viele von den unter Frage 1 abgefragten islamistischen Gefährdern halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits seit mehr als
a) fünf Jahren,
b) zehn Jahren,
c) fünfzehn Jahren,
d) zwanzig Jahren,
e) fünfundzwanzig Jahren,
f) dreißig Jahren
g) fünfunddreißig Jahren,
h) vierzig Jahren,
i) fünfundvierzig Jahren oder
j) fünfzig Jahren
in Deutschland auf (bitte für a) bis j) nach absoluten Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den unter Frage 1 abgefragten islamistischen Gefährdern aufschlüsseln)?
Frage Nr. 4:
Wie viele von den unter Frage 2 abgefragten islamistischen relevanten Personen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits seit mehr als
a) fünf Jahren,
b) zehn Jahren,
c) fünfzehn Jahren,
d) zwanzig Jahren,
e) fünfundzwanzig Jahren,
f) dreißig Jahren,
g) fünfunddreißig Jahren,
h) vierzig Jahren,
i) fünfundvierzig Jahren oder
j) fünfzig Jahren
in Deutschland auf (bitte für a) bis j) nach absoluten Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den unter Frage 2 abgefragten islamistischen relevanten Personen aufschlüsseln)?
Frage Nr. 5:
Was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Grund dafür, dass die Anzahl der islamistischen Gefährder laut dem oben erwähnten Medienbericht
in dem vergangenen Halbjahr von 677 auf 629 gesunken ist (bitte für jede der 48 Personen den genauen Grund angeben, warum diese jeweils nicht mehr als islamistischer Gefährder geführt wird und bei Abschiebungen oder freiwilligen Ausreisen ins Ausland auch das Land angeben in das abgeschoben wurde bzw. die Person freiwillig ausgereist ist)?
Frage Nr. 6:
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind mit Stand 1. September 2021 im Phänomenbereich der PMK -rechts- 73 Personen als Gefährder eingestuft. Darunter sind sieben Personen, die seit Januar 2021 neu als Gefährder eingestuft worden sind. Hinzu kommt eine weitere Person, die zuvor als Relevante Person eingestuft war und in diesem Zeitraum hochgestuft worden ist. Eine Person wurde seit Januar ausgestuft, vier weitere von Gefährdern zu Relevanten Personen herabgestuft. In der Summe ist die Anzahl der Gefährder somit seit Januar 2021 um drei Personen angestiegen. Zu den jeweiligen Gründen der Ein-, Aus- oder Umstufungen kann die Bundesregierung auf Grund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung keine Auskünfte erteilen. Die Einstufung sowie die damit verbundenen Änderungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Dienststellen der Länder. Die Bekanntgabe dieser Daten wie auch weiterführender Informationen dazu obliegt allein dem jeweiligen Land.
Frage Nr. 7:
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.08.2021 die Anzahl der linksextremen Gefährder verändert? Falls ja, inwiefern hat sich ihre Anzahl verändert und was war jeweils der genaue Grund für die Veränderung (bitte sowohl im Falle des Rückgangs sowie auch des Anstiegs der Anzahl der linksextremen Gefährder für jede einzelne Person den genauen Grund nennen, warum diese nicht mehr als Gefährder bzw. nunmehr als Gefährder eingestuft wird)?
Frage Nr. 8:
Bei den in den Jahren 2000 bis 2020 vereitelten beziehungsweise gescheiterten islamistisch motivierten Straftaten von erheblicher Bedeutung (Anschläge) wurden im Zuge der Gerichtsverfahren bisher 48 Personen verurteilt.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der Fraktion der AfD

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