Kleine Anfrage - 22. Dezember 2020 - 19/25058

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Immobilien der islamistischen Szene (Zweite Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung

auf Bundestagsdrucksache 19/22275)


Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Aus welchen Gründen war es der Bundesregierung möglich, die linksextre- mistisch genutzten Immobilien auf Bundestagsdrucksache 19/2057 aufzu- zählen, obwohl ausweislich des aktuellen Verfassungsschutzberichts das linksextremistische Personenpotenzial das islamistische Personenpotenzial in den Jahren 2018 und 2019 hierzulande überstieg, und warum wurde die Ermittlung der linksextremistisch genutzten Immobilien in diesem Fall nicht unter Hinweis auf einen unzumutbaren bzw. unverhältnismäßigen Ar- beitsaufwand abgelehnt?
  2. Aus welchen Gründen war es der Bundesregierung möglich, die rechtsext- remistisch genutzten Immobilien auf Bundestagsdrucksache 19/10043 auf- zuzählen, obwohl ausweislich des aktuellen Verfassungsschutzberichts das rechtsextremistische Personenpotenzial das islamistische Personenpotenzial im Jahr 2019 hierzulande überstieg, und warum wurde die Ermittlung der rechtsextremistisch genutzten Immobilien in diesem Fall nicht unter Hinweis auf einen unzumutbaren bzw. unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand abgelehnt?
  3. Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass die Ermittlung der islamistisch genutzten Immobilien in Deutschland nicht möglich sei, da dies aufgrund des islamistischen Personenpotenzials von 28 020 Personen mit einem unzumutbaren bzw. unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand von ca. 2 300 Arbeitsstunden verbunden wäre (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24107), jedoch gleichzeitig die Ermittlung der linksextremistisch genutz- ten Immobilien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2057) sowie die der rechts- extremistisch genutzten Immobilien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10043) möglich war, obwohl im Jahr 2019 das linksextremistische Personenpoten- zial bei 33 500 Personen und das rechtsextremistische Personenpotenzial bei 32 080 lag und damit das islamistische Personenpotenzial überstieg?

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Drs. 20/12514

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