Kleine Anfrage - 22. März 2021 - 19/27449

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27000)

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Auf- nahme einer Regelung zur ausschließlichen Nutzung dienstlicher Kommu- nikationsmittel für dienstliche Belange der Bundesminister?

  2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Erfas- sung der Verwendung privater E-Mail-Adressen durch Bundesminister?

  3. Wurde für den dienstlichen Austausch über die Corona-Politik über ein pri- vates Postfach des Bundeskanzleramtsministers und Bundesministers für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun eine geeignete Verschriftlichung des Inhalts vorgenommen, und wenn ja, wie, und durch wen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10084)?

  4. Wer entscheidet nach welchen Maßstäben, ob die Verschriftlichung des In- halts eines persönlichen Gesprächs, einer SMS oder einer privaten E-Mail erfolgt und ob der Inhalt für die inhaltliche Bearbeitung des Verwaltungs- vorgangs relevant ist (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10084)?

  5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Nutzung privater Kommunikationsmittel durch Mitglieder der Bundesregierung relevante In- formationen keinen Eingang in die ordnungsgemäße Aktenführung finden?

    Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Drs. 20/13519

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