Wir fragen die Bundesregierung:
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Auf- nahme einer Regelung zur ausschließlichen Nutzung dienstlicher Kommu- nikationsmittel für dienstliche Belange der Bundesminister?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Erfas- sung der Verwendung privater E-Mail-Adressen durch Bundesminister?
Wurde für den dienstlichen Austausch über die Corona-Politik über ein pri- vates Postfach des Bundeskanzleramtsministers und Bundesministers für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun eine geeignete Verschriftlichung des Inhalts vorgenommen, und wenn ja, wie, und durch wen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10084)?
Wer entscheidet nach welchen Maßstäben, ob die Verschriftlichung des In- halts eines persönlichen Gesprächs, einer SMS oder einer privaten E-Mail erfolgt und ob der Inhalt für die inhaltliche Bearbeitung des Verwaltungs- vorgangs relevant ist (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10084)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Nutzung privater Kommunikationsmittel durch Mitglieder der Bundesregierung relevante In- formationen keinen Eingang in die ordnungsgemäße Aktenführung finden?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?