Wir fragen die Bundesregierung:
Bewertet die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27551 genannten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, in welchem er einem anderen Twitter-Nutzer entgegnet, er empfinde Lynchmorde an weißen Frauen und Kindern als sehr sehenswert (https://twitter.com/MalcolmOhanwe/status/1212531494700408832), als „Hate Speech“ (die Antwort bitte begründen)?
Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung den besagten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, und spricht die von Malcolm Ohanwe getätigte Aus- sage nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen die Eignung von Mal- colm Ohanwe, um in Video-Erklärclips, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz produziert werden, Ratschläge zum Um- gang mit „Hate Speech“ zu erteilen (die Antwort bitte begründen)?
Bewertet die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27551 genannten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, in welchem er den Twitter-Beitrag eines anderen Nutzers, welcher Bilder von dem Diktator Idi Amin sowie von hellhäutigen Personen in entwürdigenden Posen enthielt, sowie den da- zugehörenden Kommentar von Malcolm Ohanwe: „Mein feuchter Traum“ (twitter.com/gamergateblogde/status/1338115219734863873), als „Hate Speech“ (die Antwort bitte begründen)?
Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung den besagten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, und spricht die von Malcolm Ohanwe getätigte Aus- sage nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen die Eignung von Mal- colm Ohanwe, um in Video-Erklärclips, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz produziert werden, Ratschläge zum Um- gang mit „Hate Speech“ zu erteilen (die Antwort bitte begründen)?