Wir fragen die Bundesregierung:
Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kennt nis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungs geldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungs geldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresschei ben aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamt summen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jah resscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundes regierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?