Kleine Anfrage - 23. August 2022 - 20/3050

„Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs

– Stand: 30. Juni 2022“ –

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kennt­ nis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungs­ geldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungs­ geldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresschei­ ben aufschlüsseln)?

  2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamt­ summen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jah­ resscheiben aufschlüsseln)?

  3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundes­ regierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

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