Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ausschreitungen während der „Querdenken-Demonstration“ in Leipzig am 7. November 2020 vor, die von Demonstranten dieser ausgingen und die Bundesjustiz- ministerin Lambrecht zu ihren Aussagen bewegt haben können?
a) Wie viele verletzte und dienstunfähige Polizisten (bitte einzeln aufgliedern), wie viele verletzte sonstige Personen im Zusammenhang mit besagter Demonstration gibt es?
b) Wie hoch ist der Sachschaden, der durch die Demonstration verursacht wurde?
Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt? - Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
a) angemeldeten und
b) nicht angemeldeten
Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland vor, die einen Vergleich ermöglicht, ob es sich bei den Geschehnissen während der Demonstration am 7. November 2020 in Leipzig um eine ungewöhnliche Gewalteskalation handele, und wenn ja, welche? - Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ausschreitungen am 7. November 2020 vor, die in Leipzig-Connewitz stattfanden und bei de- nen Brände gelegt und Polizisten mit Steinen beworfen wurden?
a) Wie viele verletzte und dienstunfähige Polizisten (bitte einzeln auf- schlüsseln), wie viele verletzte sonstige Personen im Zusammenhang mit besagter Demonstration gibt es?
b) Wie hoch ist der Sachschaden, der durch die Demonstration verursacht wurde?
Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt? - Wie bewertet die Bundesregierung die Gewalteskalation in Leipzig Connewitz, die sich seit mehreren Monaten nicht beruhigt (vgl. u. a. www.merkur.de/politik/leipzig-gewalt-polizei-sachsen-verfassungsschutz-linksextrem-twitter-eskalation-krawall-ausschreitungen-vermummte-zr-90037588.html, www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Steinedepots-entdeckt-Darum-schickte-die-Polizei-Wasserwerfer-nach-Connewitz)?
- Sind die seit Wochen stattfindenden Gewaltausbrüche in Leipzig- Connewitz (s. o.) nach Ansicht der Bundesregierung zu rechtfertigen?
a) Wenn ja, durch was?
b) Wenn nein, fordert die Bundesregierung eine gründliche Aufklärung und falls ja, wann und wie hat sie dies ggf. durch Bundesjustizministe- rin Lambrecht verlautbaren lassen? - In wie weit ist die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Bewertung von Demonstrationsgeschehen und woraus er- gibt sich diese Verantwortlichkeit?
- Welche Aspekte der Demonstration sollen nach Ansicht der Bundesregie- rung aufgeklärt werden, wie es Bundesjustizministerin Lambrecht fordert (vgl. Vorbemerkung)?
- Was ist nach Ansicht der Bundesregierung in Leipzig geschehen, was „durch nichts zu rechtfertigen“ sei, wie sie durch Bundesjustizministerin Lambrecht verlautbaren lässt (vgl. Vorbemerkung)?
- Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die untermauern, dass es im Zusammenhang mit der Demonstration zu Gewalt kam (vgl. Vorbemerkung)?
- Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu „rechter Hetze“ und einer „Verhöhnung der Wissenschaft“ während des Demonstrationsgesche- hens in Leipzig vor (vgl. Vorbemerkung)?
- Was versteht die Bundesregierung unter „Verhöhnung der Wissenschaft“ (vgl. Vorbemerkung) und inwiefern nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit COVID-19 gibt, die von den Ansichten der Bundesregierung abweichen?
- Wie geht die Bundesregierung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen um, die nicht ihrer eigenen Auffassung entsprechen und wie geschieht gegebe- nenfalls der Abwägungsprozess innerhalb der Bundesregierung, aus dem hervorgeht, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse den Empfehlungen und Maßnahmen der Bundesregierung zu Grunde liegen?