Kleine Anfrage - 23. Dezember 2020 - 19/25392

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der Fraktion der AfD

Heimarbeit in Bundesbehörden

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In welchen Bundesbehörden, inklusive Außen- und Zweigstellen, wird der- zeit in welchem Umfang und für wie viele Mitarbeiter Heimarbeit oder mo- biles Arbeiten ermöglicht?

    a)  Wie vielen Mitarbeitern in jeweils welchen Bundesbehörden, inklusive Außen- und Zweigstellen, wird derzeit nicht ermöglicht von Heimarbeit oder mobilem Arbeiten Gebrauch zu machen?
    b)  Welche Gründe gibt es jeweils dafür, dass keine Heimarbeit und kein mobiles Arbeiten für alle Mitarbeiter des Bundes ermöglicht werden?
    c)  Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in jeweils welchen Bundesbehörden, inklusive Außen- und Zweigstellen, um mobiles Ar- beiten oder Heimarbeit zu ermöglichen?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundesregierung auch nach mehreren Monaten der epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine Heimarbeit oder mobiles Arbeiten für alle Mitarbeiter der Bundesbehörden ermöglicht?
  3. Inwieweit werden die Bundesbehörden entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf, S. 8)?
  4. Inwiefern begreift sich die Bundesregierung als Vorbild für die Umsetzung ihrer eigenen Beschlüsse, in denen sie die Arbeitgeber etwa auffordert, Heimarbeit und mobiles Arbeiten zu ermöglichen beziehungsweise sogar Betriebsferien empfiehlt und diesen somit nach Ansicht der Fragesteller große Kraftanstrengungen abverlangt?

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