Kleine Anfrage - 23. Januar 2024 - 20/10002

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Drs. 20/10002

 Wir fragen die Bundesregierung:

1.Wie haben sich die Anzahl der Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikte sowie der Straftaten wider das Leben von

a)Bundespolizeibeamten,

b)Vollzugsbeamten des Zolls (mit Bediensteten des Vollstreckungsaußendienstes) und

c)Helfern des Technischen Hilfswerkes (THW)

seit dem Jahr 2014 jährlich entwickelt, und welche Tatmittel kamen dabei zum Einsatz?

2.Wie viele der Tatverdächtigen waren jeweils

a)minderjährig und

b)volljährig

(bitte nach Staatsbürgerschaften auflisten), und wie hoch war jeweils der Anteil?

3.Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Delikte in den Jahren seit 2021 auf die Länder?

4.Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts (auch Versuche)?

5.Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 erfragten Delikte in den Jahren seit 2021 auf die Länder?

6.Wie viele Widerstandshandlungen i. S. d. §§ 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) wurden seit dem Jahr 2020 gegen Einsatzkräfte von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk begangen?

7.Wie verteilen sich die in Frage 6 erfragten Delikte in den Jahren seit 2021 auf die Länder?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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