Kleine Anfrage - 23. September 2022 - 20/3375

Mögliche Beteiligung von Profi-Fußballvereinen an den Kosten der Einsätze der Bundespolizei

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Kosten entstanden dem Bund durch Polizeieinsätze der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien beim Fußball in den letzten zehn abgeschlossenen Spielzeiten in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie bei Spielen der Fußballnationalmannschaften und bei Spielen des DFB-Pokals (bitte jeweils nach Liga und Saison aufschlüsseln)?

  2. Wie viele Bundes- und Bereitschaftspolizisten kamen in der vergangenen Spielzeit jeweils pro Spiel in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie bei Spielen der Fußballnationalmannschaften und bei Spielen des DFB-Pokals zum Einsatz (bitte einzeln auflisten)?

  3. Wie viele Bundes- und Bereitschaftspolizisten kamen in der vergangenen Spielzeit jeweils pro Spiel in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie bei Spielen der Fußballnationalmannschaften und bei Spielen des DFB-Pokals zu Schaden oder erlitten einsatzbedingte Verletzungen?

    Welche Genesungs- bzw. Fehlzeiten entstanden dadurch?

  1. Wie viele Einsatzstunden entstanden der Bundespolizei und den Bereitschaftspolizeien durch Polizeieinsätze beim Fußball in den letzten zehn abgeschlossenen Spielzeiten in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie bei Spielen der Fußballnationalmannschaften und bei Spielen des DFB-Pokals (bitte jeweils nach Liga und Saison aufschlüsseln)?

  2. Plant die Bundesregierung, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine Beteiligung der Profi-Fußballvereine an den Kosten im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei Fußballspielen zur Entlastung des öffentlichen Haushalts zu erwirken, und wie begründet sie ihre Aussage?

  3. Welche Gespräche zwischen den Innenministerien der Länder und der Bundesregierung fanden hinsichtlich des Themas einer möglichen Beteiligung an den Kosten für Polizeieinsätze durch Profi-Fußballvereine bzw. die DFL bereits statt (bitte einzeln auflisten)?

    Welche weiteren Gespräche sind geplant?

  4. Welches Ergebnis hatten die in Frage 6 erfragten Gespräche?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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