Kleine Anfrage - 24. April 2024 - 20/10914

Treffen von Mitgliedern der Regierung mit Richtern der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts

Drs. 20/10914

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wann haben sich jeweils welche Richter der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts mit jeweils welchen Vertretern der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode wo und zu welchem Anlass getroffen (bitte einzeln auflisten)?
  2. Welche Kosten entstanden im Zusammenhang mit diesen Treffen, und wie erfolgte jeweils die An- und Abreise der Mitglieder der Bundesregierung?
  3. Waren bei Treffen der Mitglieder der Bundesregierung mit den Richtern der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts Mitglieder des Deutschen Bundestages anwesend, und wenn ja, welche?
  4. Sind für die Zukunft weitere solcher Treffen geplant, und wenn ja, zwischen wem, wann, wo, und zu welchem Thema?
  5. Wann haben sich jeweils welche Richter der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts mit jeweils welchen Vertretern der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode schriftlich, also per Brief oder E-Post und Fax und sonstigen Diensten, ausgetauscht (bitte einzeln auflisten)?
  6. Wann haben sich jeweils welche Richter der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts mit jeweils welchen Vertretern der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode telefonisch ausgetauscht (bitte einzeln auflisten)?
  7. Zu welchen Themen fand jeweils der Austausch im Hinblick auf die Fragen 1 bis 7 statt (bitte einzeln auflisten)?
  8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass laufende oder zukünftige Verfahren vor den obersten Gerichtshöfen und des Bundesverfassungsgerichts Thema des jeweiligen Austausches waren, und wenn ja, wie?
  9. Was versteht die Bundesregierung unter „Resilienz des Rechtsstaats“ (www.tagesspiegel.de/politik/schutz-des-rechtsstaats-vor-der-afd-verfassungsrichter-besuchten-justizministerium-fur-diskretes-gesprach-11419859.html), was Anlass des Gesprächs von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts am 9. Januar 2024 gewesen sein soll?
  10. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die Gewaltenteilung, wenn sich Mitglieder der Bundesregierung mit Richtern der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts über aktuelle Themen austauschen, und welche Maßnahmen zur Stärkung der Gewaltenteilung plant die Bundesregierung gegebenenfalls?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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