Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Sexualdelikte an Bahnhöfen und in Zügen

Weiterlesen

Förderung von Aussteigerprogrammen gegen Links- und Rechtsextremismus

Weiterlesen

Finanzielle Entschädigung aus 805 Anzeigen an Habeck

Weiterlesen

Finanzierung von Religionsgemeinschaften - Stand: 30. September 2024

Weiterlesen

Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024

Weiterlesen

Kinder als Täter 2023

Weiterlesen

Etwaige Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode

Weiterlesen

Bundesförderung von Demokratieprojekten an Schulen und in Kindergärten

Weiterlesen

Bundesförderung von DAX-Unternehmen seit dem Jahr 2023

Weiterlesen

Kosten für Transitionsmaßnahmen bei Bundeswehr und Bundespolizei

Weiterlesen