Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) mit Bundesmitteln – Stand 31. Mai 2026

Drs. 21/7269

Weiterlesen

Bundesautobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung

Weiterlesen

Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Stand: 30. Juni 2026

Drs. 21/7270

Weiterlesen

Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter

Weiterlesen

Unerlaubte Einreisen

Weiterlesen

Toilettenanlagen an Bundesautobahnen

Weiterlesen

Keine Auskunft zu Familiennachzug

Weiterlesen

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Weiterlesen

Einleitung, Ausgang und gerichtliche Überprüfung von Disziplinarverfahren in Bundesbehörden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember...

Weiterlesen

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

Weiterlesen