Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Kirchenasyl in Deutschland, Stand: 31. Oktober 2023

BT-Drucksache 20/9276

Weiterlesen

Kosten und Anzahl der Mitarbeiter und Regierungsmitglieder bei der Klimakonferenz

Weiterlesen

Fortschritte hinsichtlich der Einführung des Transparenzgesetzes

BT-Drs. Nr. 20/9595

Weiterlesen

Maßnahmen der Bundesregierung gegen Stromengpässe

Weiterlesen

Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30.06.2023

Drs. 20/9302

Weiterlesen

Inanspruchnahme des helpukraine-Tickets

Drs. 20/8848

Weiterlesen

Kosten Werbekampagne AGG

Weiterlesen

Kernforschung in Ruanda

Weiterlesen

Mögliche Finanzierung des Tages der offenen Moschee

Weiterlesen

Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker – nachgefragt

Weiterlesen