Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021

Drs....

Weiterlesen

Leerstand von bundeseigenen Immobilien

Drs. 20/4298

Weiterlesen

Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand 30. September 2022

Drs. 20/4530

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022

Drs....

Weiterlesen

Sanierung des Spreeparks Berlin mit Bundesmitteln

Drs. 20/4288

Weiterlesen

Sonderregelungen für Mitglieder Bundesregierung

Weiterlesen

214 Tonnen CO2 für Teilnahme an Weltklimakonferenz

Weiterlesen

Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 30. September 2022

Drs. 20/4164

Weiterlesen

Arbeitsbelastung der Bundesministerien

Weiterlesen

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland, Stand 30. September 2022

Weiterlesen